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| 15.11.2008 |
Das
Grundgesetz der Menschheit
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( Entwurf – in
Arbeit. Zuarbeiten sind willkommen und
werden entsprechend Eignung eingearbeitet.
Hierzu bitte Kontaktseite nutzen. )
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Kommentar: Die Globalisierung
ist eine historische Notwendigkeit, der sich
die Menschheit nicht entgegenstellen kann. Der
Stand der Technik und der Naturwissenschaften
sowie die Dichte der Nutzung unseres
Lebensraumes Erde durch die Menschen sind die
objektiven Voraussetzungen der Globalisierung
und zwingen
die Menschheit, die Globalisierung anzunehmen
und intelligent zu steuern, um die drohende
Katastrophe zu verhindern. Die gegenwärtige Finanzkrise
ist ein erstes Anzeichen der zu erwartenden
Katastrophe. Die bisher unkontrollierte Entwicklung
hat die gegenwärtige Finanzkrise und
weitere negative Erscheinungen möglich
gemacht. |
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Die
Globalisierung der Menschheit wird bestimmt
durch zwei Faktoren, und diese sind einerseits
das wirtschaftlich-materielle Interesse und
andererseits die Weltanschauungen der
Menschen.
Das wirtschaftlich-materielle Interesse ist
durchgängig bei allen Menschen vorhanden. Die
wirtschaftliche Globalisierung wird durch
vielfältige wirtschaftlich fundierte Initiativen, leider noch
unkontrolliert, vorangetrieben.
Die Weltanschauungen trennen und sind ein
großes Hindernis für die politische
Globalisierung. Die Menschen müssen erkennen:
Die Menschheit kennt nur eine einzige
Weltanschauung, die in allen Völkern und
Staaten präsent ist. Diese Weltanschauung
basiert auf dem Grundgesetz des Universums,
und sie ist atheistisch. Nur diese
atheistische Weltanschauung wird die Basis der
politischen Globalisierung der Menschheit
bilden. Nur diese Weltanschauung wird alle
Völker und Staaten verbinden. Und nur auf der
Basis dieser Weltanschauung wird ein
zukünftiger Weltführungsrat wirksam
werden.
In den Staaten und Völkern besteht neben der
atheistischen Weltanschauung für die globale
Führung der Menschheit die Existenz der
Glaubensfreiheit für jeden einzelnen Bürger.
Hier ist der Platz für die Religionen und
ihre Gläubigen. |
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Das Grundgesetz der Menschheit
enthält grundsätzliche Regeln für alle
Menschen und Strukturen der menschlichen
Gesellschaft.
Alle regionalen Gesetze und
sonstige regionale Regeln für das
Zusammenleben der Menschen gründen auf dem
Grundgesetz der Menschheit.
Das Zusammenleben der Menschen
ist definiert in Kulturkreisen, Gemeinschaften
von Staaten, Staaten, Bezirken, Kommunen und
Gemeinden, gesellschaftlich sanktionierten
privaten Lebensgemeinschaften der Menschen
sowie in allen gesellschaftlichen
Organisationsformen wie zum Beispiel
Wirtschaftsunternehmen, Vereine und Verbände,
die innerhalb der einzelnen Ebenen und
darüber hinaus wirksam werden.
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Die Artikel des
Grundgesetzes
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Artikel 1
Alle Menschen sind gleichgeboren.
Jeder Mensch hat dieselben Rechte und
Pflichten. |
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Artikel 2
Alle Einheiten der
menschlichen Gesellschaft in einer Ebene sind
gleich.
Jede Einheit innerhalb einer Ebene hat
dieselben Rechte und Pflichten.
Einheiten im Sinne des Grundgesetzes sind
die Kulturkreise, Gemeinschaften von Staaten,
Staaten, Bezirken, Kommunen und Gemeinden,
gesellschaftlich sanktionierte private
Lebensgemeinschaften der Menschen.
Ebenfalls Einheiten im Sinne des Grundgesetzes
sind gesellschaftliche Organisationsformen wie
Wirtschaftsunternehmen, Vereine und Verbände,
die innerhalb der einzelnen Ebenen und über
deren Grenzen hinaus wirksam sind.
Diese Elemente der Gesellschaft sind
untereinander als gleich zu betrachten im
Sinne ihrer Eigenschaften. |
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Artikel 3
Die Gemeinschaft überwacht
die Einhaltung der Artikel des Grundgesetzes
durch den Einzelnen und die Gemeinschaft in
jeder Ebene der Gesellschaft.
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Artikel 4
Eine Einheit im Sinne des
Grundgesetzes darf seine Gesetze und Regeln
nicht in andere Einheiten transferieren, wenn
ein Widerspruch zu den Gesetzen und Regeln in
diesen Einheiten entstehen wird
beziehungsweise der Transfer in der
Zieleinheit abgelehnt wird. |
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Artikel 5
Krieg und Gewaltanwendung besitzen im
Allgemeinen keinen Rechtsstatus.
Krieg ist der Einsatz militärischer Mittel
mit Wirkungen über die jeweils eigenen
Grenzen hinaus.
Vergehen werden von der Gemeinschaft
geahndet und möglichst verhindert.
Gewaltanwendung bleibt ausschließlich der
Gemeinschaft zum Schutz der Unversehrtheit und
zur Abwendung von Gefahren für Einzelne und
der Gemeinschaft vorbehalten. |
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Artikel 6 |
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Artikel 7
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Artikel 8
Die Weltgemeinschaft wird geführt vom
Weltführungsrat.
Der Weltführungsrat besteht aus den
Fachräten für Sicherheit,
Wirtschaft/Finanzen, Sozial/Kultur,
Lebensraum/Umwelt und zeitlich begrenzten
Objektgesellschaften.
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Artikel 9
Im Entstehungsbereich unlösbare bilaterale
und multilaterale Differenzen werden im
Weltführungsrat - Sicherheit beraten und
entschieden.
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Artikel 10
In allen Ebenen und gesellschaftlichen
Organisationsformen der menschlichen
Gesellschaft gilt der Grundsatz der
Solidarität:
Dem Bedürftigen hilft die Gemeinschaft. |
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Dieser
Text ist ein in Arbeit befindlicher Entwurf!
Zuarbeiten sind willkommen und werden
entsprechend Eignung eingearbeitet. Hierzu
bitte Kontaktseite nutzen. |
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