Universum und Mensch

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Beitrag
 
15.11.2008

Das Grundgesetz der Menschheit 

 
 

( Entwurf – in Arbeit.  Zuarbeiten sind willkommen und werden entsprechend Eignung eingearbeitet. Hierzu bitte Kontaktseite nutzen. )

  
 
 

Kommentar

Die Globalisierung ist eine historische Notwendigkeit, der sich die Menschheit nicht entgegenstellen kann. Der Stand der Technik und der  Naturwissenschaften sowie die Dichte der Nutzung unseres Lebensraumes Erde durch die Menschen sind die objektiven Voraussetzungen der Globalisierung und zwingen die Menschheit, die Globalisierung anzunehmen und intelligent zu steuern, um die drohende Katastrophe zu verhindern. Die gegenwärtige Finanzkrise ist ein erstes Anzeichen der zu erwartenden Katastrophe. Die bisher unkontrollierte Entwicklung hat die  gegenwärtige Finanzkrise und weitere negative Erscheinungen möglich gemacht.  

 

Die Globalisierung der Menschheit wird bestimmt durch zwei Faktoren, und diese sind einerseits das wirtschaftlich-materielle Interesse und andererseits die Weltanschauungen der Menschen. 
Das wirtschaftlich-materielle Interesse ist durchgängig bei allen Menschen vorhanden. Die wirtschaftliche Globalisierung wird durch vielfältige wirtschaftlich fundierte Initiativen, leider noch unkontrolliert, vorangetrieben. 
Die Weltanschauungen trennen und sind ein großes Hindernis für die politische Globalisierung. Die Menschen müssen erkennen: Die Menschheit kennt nur eine einzige Weltanschauung, die in allen Völkern und Staaten präsent ist. Diese Weltanschauung basiert auf dem Grundgesetz des Universums, und sie ist atheistisch. Nur diese atheistische Weltanschauung wird die Basis der politischen Globalisierung der Menschheit bilden. Nur diese Weltanschauung wird alle Völker und Staaten verbinden. Und nur auf der Basis dieser Weltanschauung wird ein zukünftiger Weltführungsrat wirksam werden. 
In den Staaten und Völkern besteht neben der atheistischen Weltanschauung für die globale Führung der Menschheit die Existenz der Glaubensfreiheit für jeden einzelnen Bürger. Hier ist der Platz für die Religionen und ihre Gläubigen. 

 
 

Das Grundgesetz der Menschheit enthält grundsätzliche Regeln für alle Menschen und Strukturen der menschlichen Gesellschaft.

Alle regionalen Gesetze und sonstige regionale Regeln für das Zusammenleben der Menschen gründen auf dem Grundgesetz der Menschheit.

Das Zusammenleben der Menschen ist definiert in Kulturkreisen, Gemeinschaften von Staaten, Staaten, Bezirken, Kommunen und Gemeinden, gesellschaftlich sanktionierten privaten Lebensgemeinschaften der Menschen sowie in allen gesellschaftlichen Organisationsformen wie zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, Vereine und Verbände, die innerhalb der einzelnen Ebenen und darüber hinaus wirksam werden.

 

 

Die Artikel des Grundgesetzes

 

Artikel 1

Alle Menschen sind gleichgeboren.
Jeder Mensch hat dieselben Rechte und Pflichten.

 
 

Artikel 2

Alle Einheiten der menschlichen Gesellschaft in einer Ebene sind gleich.
Jede Einheit innerhalb einer Ebene hat dieselben Rechte und Pflichten.

Einheiten im Sinne des Grundgesetzes sind die Kulturkreise, Gemeinschaften von Staaten, Staaten, Bezirken, Kommunen und Gemeinden, gesellschaftlich sanktionierte private Lebensgemeinschaften der Menschen.
Ebenfalls Einheiten im Sinne des Grundgesetzes sind gesellschaftliche Organisationsformen wie Wirtschaftsunternehmen, Vereine und Verbände, die innerhalb der einzelnen Ebenen und über deren Grenzen hinaus wirksam sind.
Diese Elemente der Gesellschaft sind untereinander als gleich zu betrachten im Sinne ihrer Eigenschaften.

 
 

Artikel 3

Die Gemeinschaft überwacht die Einhaltung der Artikel des Grundgesetzes durch den Einzelnen und die Gemeinschaft in jeder Ebene der Gesellschaft.

 
 

Artikel 4

Eine Einheit im Sinne des Grundgesetzes darf seine Gesetze und Regeln nicht in andere Einheiten transferieren, wenn ein Widerspruch zu den Gesetzen und Regeln in diesen Einheiten entstehen wird beziehungsweise der Transfer in der Zieleinheit abgelehnt wird.

 
 

Artikel 5

Krieg und Gewaltanwendung besitzen im Allgemeinen keinen Rechtsstatus.

Krieg ist der Einsatz militärischer Mittel mit Wirkungen über die jeweils eigenen Grenzen hinaus.

Vergehen werden von der Gemeinschaft geahndet und möglichst verhindert.

Gewaltanwendung bleibt ausschließlich der Gemeinschaft zum Schutz der Unversehrtheit und zur Abwendung von Gefahren für Einzelne und der Gemeinschaft vorbehalten.

 
 

Artikel 6

Artikel 7

 
 

Artikel 8

Die Weltgemeinschaft wird geführt vom Weltführungsrat.

Der Weltführungsrat besteht aus den Fachräten für Sicherheit, Wirtschaft/Finanzen, Sozial/Kultur, Lebensraum/Umwelt und zeitlich begrenzten Objektgesellschaften.

 
 

Artikel 9

Im Entstehungsbereich unlösbare bilaterale und multilaterale Differenzen werden im Weltführungsrat - Sicherheit beraten und entschieden.

 
 

Artikel 10

In allen Ebenen und gesellschaftlichen Organisationsformen der menschlichen Gesellschaft gilt der Grundsatz der Solidarität:

Dem Bedürftigen hilft die Gemeinschaft.

 
 
 
  Dieser Text ist ein in Arbeit befindlicher Entwurf!  Zuarbeiten sind willkommen und werden entsprechend Eignung eingearbeitet. Hierzu bitte Kontaktseite nutzen. 
02.02.2009 Letzte Aktualisierung 
 
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